Botschaft von MUTO Ruiko zum 13. Jahrestag von Fukushima

Zu Neujahr 2024 hat ein Erdbeben der Stärke 7,6 auf der Richterskala die Halbinsel Noto heimgesucht. Durch den anschließend ausgelösten Tsunami mit der maximalen Wellenhöhe von 5,1 Metern und Brände sind viele Menschen gestorben, vermisst und zu Opfern der Tragödie geworden (*1). Auch viele Menschen, die vor 13 Jahren von der dreifachen Katastrophe (Erdbeben, Tsunami und Nuklearunfall) betroffen waren, mussten Flashbacks erleiden in Sorge vor einem erneuten Super-GAU an einem AKW.


Der einzige Trost war, dass das AKW Shika in der Präfektur Ishikawa und das AKW Kashiwazaki-Kariwa in der Präfektur Niigata ausgeschaltet sind, obwohl die AKW-Betreiber seit langem auf Hochtouren darauf hinarbeiten, die beiden wieder in Betrieb zu nehmen, und dass der Bauplan eines AKW Suzu seit langem auf Eis liegt, denn dort waren die Schäden des Erdbebens besonders schwer. Vom AKW Shika wurde unter anderem berichtet, dass die Stromversorgung teilweise unterbrochen war, ein Teil der Notfallaggregate außer Betrieb gesetzt wurde, 20.000 Liter Öl von Transformatoren durchgesickert waren und Wasser aus dem Abklingbecken mit den Brennelementen durchs Beben überschwappte, aber das Ausmaß des gesamten Schadens steht noch nicht fest. Bei diesem Erdbeben haben sich insgesamt 150 km lange aktive Verwerfungen bewegt, was dann Risse oder Klüfte im Boden, Bodenverflüssigungen und Bodenhebungen verursachte. 


Es ist uns wieder einmal vor Augen geführt, wie gefährlich es ist, im erdbebenreichen Inselland Japan Atomkraftwerke zu betreiben. Letztes Jahr wurde aber ein neues Gesetz namens Green Transformation (abgekürzt als GX) verabschiedet, das, während es angeblich den CO2-Ausstoß zu reduzieren beabsichtigt, das Land verstärkt auf Atomenergie zu setzen erlaubt, so dass die abgeschalteten Reaktoren nach und nach wieder in Betrieb genommen werden sollen. Indes vergrößert sich die Wahrscheinlichkeit weiterer schweren Erdbeben in mehreren Regionen in Japan wie Nankai-Graben, Kurilen-Graben und Miyagi-Küstengebiet, so dass wir es sehr als höchstgefährlich erachten, Atomkraftwerke wieder in Betrieb zu nehmen.


Japan hat außerdem im August letzten Jahres angefangen, mit ALPS-Filteranlagen bearbeitetes verseuchtes Wasser aus dem havarierten AKW in Fukushima ins Meer abzuleiten. Ich durfte kurz vor dem Beginn dieser Verklappung an Bord eines Schiffes für Meeresuntersuchungen von der unabhängigen Strahlungsmessstation Tarachine der Bürgerinitiative der Stadt Iwaki sein. Als wir etwa 1,5 km von der Küste entfernt waren, an der das Fukushima Daiichi liegt, betrachtete ich die Atomruine mit Verzweiflung. Seit dem Super-GAU ist eine große Menge von radioaktiven Stoffen von dort kontinuierlich ins Meer geflossen und fließt noch immer. Das ist unverzeihlich, dass sie in den nächsten Jahrzehnten zusätzlich noch mehr verseuchtes Wasser ins Meer kippen wollen. Ich bedauere sehr, dass wir dieses Vorhaben nicht im Voraus verhindern konnten.


Aber da wir noch immer nicht aufgeben wollen, haben wir eine Klage beim Gericht eingereicht, um die Unterlassung der Ableitung des verseuchten Wassers ins Meer zu erzwingen. Die Klägergruppe besteht aus 363 Fischern, Beschäftigen der Fischindustrie und Bürgern aus der Region. Wir fordern von TEPCO in einer Zivilklage die Unterlassung der Verklappung sowie vom Staat den Widerruf der Genehmigung in einer Verwaltungsklage, da diese das Fischereiausübungsrecht, das Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf ein friedliches Leben verletzt, wobei wir insbesondere für die folgenden Punkte plädieren:

 

  1. Der Umweltschutz ist eine internationale Übereinkunft gemäß den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung;
  2. TEPCO hat mit dem Start der Verklappung das Versprechen gebrochen, das sie einst  selbst den Betroffenen abgegeben hatte (*2);
  3. TEPCO als Verursacher der Kontamination und der Staat als Verantwortlicher für den Unfall tragen die Pflicht, eine möglichst umweltschonende alternative Lösung anzuwenden;
  4. Der umfassende Bericht von IAEA rechtfertigt keineswegs die Verklappung, sowie 
  5. Die Umsetzung des Vorhabens ohne Rücksicht auf erhebliche Einwände von der internationalen Gesellschaft, die ein diplomatisches und ethisches Problem darstellt. 


Die erste Verhandlung findet am 4. März 2024 im lokalen Gericht der Präfektur Fukushima statt. 


Das Jahr 2024 hat turbulent begonnen. Unsere Erde ist aber wie noch nie so gefährdet wieheute mit all den Gefahren eines Atomkrieges, der Klimakrise, von tektonischen Bewegungen und der globalen Meeresverschmutzung. Umso mehr müssen wir unsere Anstrengungen steigern, um alle Atomkraftwerke stillzulegen. Lasst uns gemeinsam stark sein, damit wir der Realität ins Auge sehen, ohne den Blick abzuwenden, und Problemen entgegentreten können. Sowohl Frieden, Liebe als auch Harmonie des Lebens ist bei jedem Einzelnen von uns vorhanden.

 

*1) 241 Tote, 7 Vermisste, 77.804 betroffene Haushalte, stand: 1. März 2024

*2) TEPCO hat 2015 dem Fischerverband der Präfektur Fukushima ein schriftliches Versprechen gegeben, dass das Wasser in den Tanks auf dem Gelände des Fukushima Daiichi ohne Einverständnis der Betroffenen nicht beseitigt werde.

 

Muto Ruiko: Sprecherin der Klägergruppe gegen TEPCO

Übersetzung: Sayonara Nukes Berlin

 

HALBWERZEIT_2024
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